Für Erbengemeinschaften
Das Elternhaus verkaufen – ohne dass es die Familie kostet.
Vier Geschwister, vier Meinungen, ein leeres Haus, das jeden Monat Geld kostet. Wir bringen eine Zahl auf den Tisch, über die man sich einigen kann – und nehmen danach alles ab.
Warum Erbengemeinschaften anders sind
Zeit ist hier teurer als anderswo
Laufende Kosten
Hypothekarzins, Versicherung, Heizung, Unterhalt – ein leeres Haus kostet jeden Monat, und niemand wohnt darin. Jeder Monat Verzögerung ist Geld, das der Gemeinschaft fehlt.
Uneinigkeit
Der eine will schnell, die andere will den Höchstpreis, der Dritte hängt am Haus. Eine konkrete, schriftliche Zahl mit klarem Ablauf ist meistens der Moment, in dem sich alle bewegen.
Emotionen
Es ist das Haus der Eltern. Wir gehen damit respektvoll um – und wir sorgen dafür, dass darin wieder eine Familie wohnt. Für viele Erben ist das der wichtigste Punkt.
So läuft es ab
Fünf Schritte, eine Ansprechperson
- 1
Eine Person meldet sich Tag 1
Es genügt, wenn ein Mitglied der Erbengemeinschaft Kontakt aufnimmt. Wir erklären den Ablauf so, dass Sie ihn den anderen in fünf Minuten weitergeben können.
Was Sie tun müssen: Anrufen oder schreiben. Sonst nichts.
- 2
Wir besichtigen – einmal innert 5 Arbeitstagen
Ein Termin, ohne dass alle anwesend sein müssen. Das Haus darf voll, leer oder halb geräumt sein.
Was Sie tun müssen: Jemand öffnet die Tür.
- 3
Ein Angebot für alle innert 5 Arbeitstagen
Sie erhalten unser verbindliches Angebot und unsere Markteinschätzung schriftlich – eine Grundlage, über die sich alle Beteiligten am selben Tisch verständigen können. 30 Tage gültig.
Was Sie tun müssen: Besprechen, abstimmen, nachfragen. Wir beantworten Fragen auch einzelnen Miterben.
- 4
Notartermin mit allen Unterschriften nach Absprache
Wir koordinieren den Termin, auch mit Vollmachten für Miterben im Ausland oder weiter weg. Der Erlös geht auf das Konto, das Sie bestimmen.
Was Sie tun müssen: Unterschreiben – vor Ort oder per Vollmacht.
- 5
Räumung und Übergabe Sie bestimmen das Tempo
Was Sie behalten möchten, holen Sie in Ruhe. Den Rest übernehmen wir – inklusive Entsorgung.
Was Sie tun müssen: Erinnerungsstücke mitnehmen. Der Rest ist unsere Sache.
Sie wählen, wie Sie mit uns sprechen möchten
Unverbindliche Anfrage
Ein kurzes Gespräch bringt Klarheit
Es reicht, wenn eine Person aus der Erbengemeinschaft sich meldet. Wir erklären Ihnen den Ablauf und beantworten alle Fragen – auch die unbequemen.
Diskretion ist selbstverständlich: kein Inserat, kein Schild, keine Besichtigungen mit Fremden.
Häufige Fragen
Müssen sich alle Miterben zuerst einig sein, bevor wir anfragen?
Nein. Es reicht, wenn eine Person Kontakt aufnimmt. Unser schriftliches Angebot ist oft genau die Grundlage, die eine Einigung erst möglich macht – weil endlich eine konkrete Zahl auf dem Tisch liegt.
Wer trägt die Kosten, bis das Haus verkauft ist?
Die Erbengemeinschaft – Hypothekarzinsen, Versicherung, Heizung, Unterhalt. Deshalb zählt bei Erbengemeinschaften die Zeit besonders. Ein Direktverkauf dauert Wochen, ein Marktverkauf mit Renovation oft ein Jahr oder mehr.
Müssen wir das Haus vorher leeren?
Nein. Nehmen Sie, was Ihnen wichtig ist. Alles andere übernehmen wir, einschliesslich Entsorgung.
Was ist das Haus wirklich wert, und wer sagt uns das neutral?
Sie erhalten von uns zwei Zahlen – unser Angebot und den realistischen Marktweg mit allen Kosten – plus eine unabhängige Bewertung. Wir empfehlen ausdrücklich, das Angebot mit dem Notar oder einer Anwältin zu besprechen, die die Erbteilung begleitet.
Können Miterben im Ausland mitwirken?
Ja, über eine notariell beglaubigte Vollmacht. Wir koordinieren das mit dem Notar.
Was ist mit der Grundstückgewinnsteuer?
Sie fällt je nach Kanton und Haltedauer unterschiedlich an und wird in der Regel vom Erlös sichergestellt. Wir erklären Ihnen den Mechanismus – die verbindliche Auskunft gibt der Notar oder Ihr Treuhänder.
Lieber zuerst nur wissen, was das Haus wert ist?
Unsere kostenlose Online-Bewertung gibt in drei Minuten eine erste Einschätzung – ohne Anruf.
